Staatliche Fördermittel für Lkw
Staatliche Fördermittel für Sicherheit und Umweltschutz im Schwerlastverkehr
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Staatliche Zuschüsse für Schwerlastverkehr

De-minimis Förderung 2010Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (kurz: De-Minimis-Richtlinie) stellt die Bundesregierung im Haushalt auch für 2010 wieder Millionenbeträge rückzahlungsfreier Fördermittel bereit.

Der Förderhöchstbetrag pro Unternehmen berechnet sich wie folgt:
1.400 € x Anzahl der bis 31.10.09 zugelassenen Fahrzeuge (> 12 t zGG).

Die jährliche Förderung für Unternehmen ist auf maximal 33.000 € begrenzt. Bei fahrzeugbezogenen Investitionen beträgt die Förderhöchstgrenze 3.600 € pro Maßnahme. So lässt sich modernste Sicherheits- und Komfortausstattung bis zu 100 % aus Fördergeldern finanzieren.

Antragsformulare und den genauen Wortlaut der Richtlinie finden Sie auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr: www.bag.bund.de. Die bewilligten Fördergelder können bis zum Jahresende in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Welche Produkte im WAECO Programm sind förderungswürdig?


Beispiel zur Berechnung einer Förderung
Eine Spedition ist Halter von 10 schweren Nutzfahrzeugen und plant die Nachrüstung von Standklimaanlagen. Ihr steht eine Fördersumme von maximal 10 x 1400 € = 14.000 € zu, wenn sie in den letzten 2 Jahren noch keine anderen Fördermittel erhalten hat. Mit diesen 14.000 €  kann sie z. B. neun Fahrzeuge mit einer Standklimaanlage von WAECO ausstatten. Denn das wäre eine fahrzeugspezifische Maßnahme, die mit jeweils bis zu 3.600 € gefördert werden kann.
Kaufpreis pro Anlage 1.550 € x 9 = 13.950 €.

Wo sind die Fördermittel zu beantragen?
Antragsformulare und den ausführlichen Wortlaut der Richtlinie gibt es auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr (BAG): http://www.bag.bund.de. Bitte insbesondere das Merkblatt beachten!

 

Achtung! Anträge auf Fördermittel sind vor Vorhabensbeginn zu stellen – also vor Abschluss des Liefervertrages! Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2010!

 

¹ Was heißt eigentlich De-Minimis?
Die De-Minimis-Richtlinie der Europäischen Union befreit Unternehmen von der Pflicht, kleinere staatliche Beihilfen bei der Europäischen Kommission in Brüssel genehmigen zu lassen, wenn keine spürbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten zu erwarten sind.