Staatliche Zuschüsse für Schwerlastverkehr
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (kurz: De-Minimis-Richtlinie) stellt die Bundesregierung im Haushalt auch für 2012 wieder Millionenbeträge rückzahlungsfreier Fördermittel bereit.
Anträge können schon jetzt gestellt werden, die Frist wurde im Vergleich zum Vorjahr vorgezogen. Sie läuft bereits seit dem 01. Oktober und endet am 28. Februar 2012.
Die Rahmenbedingungen haben sich nur geringfügig verändert.
Hier die wichtigsten Fakten:
Pro Unternehmen gibt es bis zu 33.000 Euro rückzahlungsfreien Zuschuss. Die Berechnungsformel für die Förderobergrenze lautet: 2.000,- € Förderhöchstbetrag pro Fahrzeug x Anzahl der zum 30.09.2011 zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Die Förderhöchstbeträge pro Maßnahme bleiben unverändert: 3.600,- € für fahrzeugbezogene Maßnahmen, 1.400,- € für personenbezogene Maßnahmen, 2.500,- € für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.
Förderungswürdige Produkte aus dem Dometic WAECO Programm sind zum Beispiel:
Die Finanzspritze bietet Fuhrparkbetreibern die Chance, sinnvolle Investitionen bis zu 90 % aus Fördermitteln zu finanzieren!
Formulare gibt’s wie immer beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) oder direkt auf der BAG-Internetseite: http://www.bag.bund.de.
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